Vorsorge ist die beste Basis für ein sorgenfreies Leben. Um Ihre Wünsche im Alter zu erfüllen, ist eine private Vorsorge unerlässlich. Diese sichert zudem Ihren hart erarbeiteten Lebensstandard. Der Staat unterstützt Sie dabei und fördert die private Vorsorge. Besonders vorteilhaft ist die staatliche Rürup-Förderung. Diese sichern Sie sich mit der Sparkassen-BasisRente. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und führen zu hohen Steuer-Rückerstattungen. Zudem bietet die BasisRente ein sinnvolles Sicherungskonzept aus vernünftigem Garantieniveau und gleichzeitig guten Renditechancen.
Grundsätzlich gilt für die BasisRente: Je mehr Steuern Sie zahlen, desto mehr Steuern können Sie sparen. Die Beiträge können Sie während der Ansparphase als Sonderausgaben zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Bei Alleinstehenden gilt das bis maximal 27.566 Euro jährlich, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bis 55.132 Euro. Auch die anschließenden Rentenleistungen sind nur begrenzt steuerpflichtig. Holen Sie sich mehr vom Staat zurück. Sie haben es sich verdient.
Sie können Ihre geförderte und private Altersvorsorge einfach kombinieren. Investieren Sie Ihren jährlichen Steuervorteil als Jahresbeitrag in einen Fondssparplan.
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Aus einer Rente werden zwei. Kombinieren Sie Ihre geförderte und die private Altersvorsorge clever miteinander. So lassen Sie den Staat Ihre zusätzliche Monatsrente zahlen. Das funktioniert, indem Sie den jährlichen Steuervorteil aus der BasisRente in einen Fondssparplan investieren. Zum Beispiel in die FondsRente Vario.
„In letzter Zeit habe ich viel darüber nachgedacht, wie ich meine Altersvorsorge am besten gestalten kann. Dabei ist mir die Sparkassen-BasisRente ins Auge gefallen: Sie ermöglicht mir, bis zu 80 Prozent der vereinbarten Beitragssumme abzusichern. Sollte sich die wirtschaftliche Lage entspannen, kann ich diese Absicherung wieder reduzieren. Für mich als sicherheitsliebenden Menschen ist das eine tolle Lösung – so kann ich flexibel und beruhigt in die Zukunft blicken.“
„Ein paar Jahre will ich definitiv noch arbeiten. Wenn möglich sogar, bis ich 70 oder älter bin. Denn ich liebe meinen Job und fühle mich noch topfit. Also habe ich einfach mal nachgefragt, ob ich den Rentenbeginn auch verschieben kann. Dies wäre sogar möglich, bis ich 85 Jahre alt bin. Das Beste daran: Ich kann während dieser Zeit sogar weitere Zuzahlungen leisten und noch mehr Kapital aufbauen. So gehe ich mit dem allerbesten Gefühl in meine letzten Arbeitsjahre. Alles kann. Nichts muss.”
Bei Tod vor Rentenbeginn wird aus dem vorhandenen Vertragsguthaben eine Hinterbliebenenrente an Ehegatten oder Ehegattinnen, eingetragene Lebenspartnerschaften oder kindergeldberechtigte Kinder gezahlt.
Bei Tod nach Rentenbeginn wird aus dem Kapital der noch ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit eine Hinterbliebenenrente an die zuvor genannten Berechtigten gezahlt.
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