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Sparkassen-Wohngebäudeversicherung

In jedem Zuhause ein gern gesehener Gast: die Sicherheit

Umfassend und individuell

Ihr Haus ist die wichtigste Geldanlage und Ihr persönlicher Rückzugs- und Wohlfühlort. Diesen besonderen Ort sollten Sie bestmöglich schützen. Deshalb bietet die Wohngebäude­versicherung umfassenden und zuverlässigen Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagelschlag. Falls Ihre Immobilie durch eine dieser Gefahren beschädigt wird, übernimmt die Provinzial die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung. Sollte Ihr Haus durch einen Brand sogar komplett zerstört werden, zahlt die Wohngebäude­versicherung den Wiederaufbau. 

FAQ

Wichtige Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung

Ich habe beim Kauf bereits eine Wohngebäudeversicherung übernommen. Bin ich dann nicht bestens versichert?

Das stimmt, Sie übernehmen beim Kauf einer Immobilie zunächst den Versicherungsschutz des Voreigentümers. Allerdings sollten Sie prüfen, ob der Voreigentümer wirklich an alles gedacht hat oder einen Vertrag abgeschlossen hat, in dem wichtige Elemente fehlen. Besprechen Sie alles bequem mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. Ihre Bedürfnisse stehen dabei im Vordergrund.

Ist die Photovoltaikanlage automatisch in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Grundsätzlich ist die Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Trotzdem ist es wichtig, die Versicherung über diese Neuanschaffung zu informieren, denn schließlich erhöht sich dadurch auch der Wert Ihres Gebäudes. Wenn Sie zusätzlich noch das Energie-Paket einschließen, sind zum Beispiel auch Bedienungsfehler oder Kurzschlussschäden mitversichert.

Benötige ich eine Elementar-Versicherung, wenn ich in einem Gebiet ohne Flüsse, Seen oder Meer lebe?

Ja, denn auch Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser und dadurch verursachten Rückstau können Ihr Eigenheim zerstören.

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Ein simples Beispiel macht den Unterschied recht deutlich: Stellen Sie sich ein volleingerichtetes Haus vor. Dieses stellen sie nun auf den Kopf. Die herausfallenden Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgesichert, das Gebäude selbst und alles, was mit ihm fest verbunden ist, gehört zur Wohngebäudeversicherung.

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